Aktuelles

September 2024

In DER ZEIT VOM 27.09.2024 bis 07.10.2024 gibt es keinen brötchenservice

Seit dem 01. Februar 2023 unter neuer Leitung

Übernahme des Campingplatzes mit neuem Firmenlogo
(vormals „Campingplatz im Siebengebirge“)


Geplante Erneuerungen 2023

Anlegen neuer Wohnmobilplätze / seit Juni 2024 vorhanden
Erweiterung der Sanitäranlagen
Anlegen eines Wirtschaftsraumes


Campinggas (grau) auf Anfrage zum aktuellen Einkaufspreis zzgl. Pfand und 2,00 € Servicegebühr
Gas- / Kohlegrill – Verleih


Seid Mai 2023 können wir Ihnen einen Brötchenservice anbieten.

Platzordnung – Reisecamping

1. Geltungsbereich

Die Platzordnung gilt für alle Campinggäste (Dauergäste und zeitweilige Gäste) sowie für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes. Mit dem Betreten des Platzes erkennt der Campinggast bzw. der Besucher des Campingplatzes diese Platzordnung sowie die einschlägigen, gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.

Die Unter- bzw. weiter Vermietung der überlassenen Stellplätze oder anderer auf diesem Campingplatz befindlichen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Campingplatzbetreibers.


2. Ankunft und Anmeldung

Der Zutritt zum Campingplatz ist ankommenden Campinggästen und -besuchern am Empfang nach Anmeldung gestattet. Die Platzverwaltung ist nach behördlichen Bestimmungen berechtigt den Personalausweis in Augenschein zu nehmen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die durch Erwachsene beaufsichtigt werden.


3. Anreise / Check In

von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr


4. Abreise / Check out

Am Abreisetag ist der Platz bis spätestens 12:00 Uhr zu verlassen.

Der Stellplatz ist vom Campinggast vor Aufbau in Augenschein zu nehmen und bei Abreise den Stellplatz ordnungsgemäß sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Andernfalls ist die Verwaltung berechtigt das Säubern und Wiederherstellen des Standplatzes auf Kosten des Campinggastes zu veranlassen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast bis 12 Uhr in der Rezeption ab. Zur Rechnungsstellung wird gebeten die Abreise am Vortag im Empfang bekannt zu geben.


5. Abrechnung

Die Aufenthaltsdauer für zeitweilige Camping Gäste wird nach Nächten berechnet. Die Preise werden nach dem Aushang der entsprechenden Leistungstabelle in Rechnung gestellt. Die Begleichung kann in Bar oder per Online-Überweisung vorgenommen werden. Keine Kreditkartenzahlung möglich. Rechnungs- & Quittungsbeleg sind selbstverständlich.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bei nicht Begleichung vor Ort kommt eine Bearbeitungspauschale hinzu


6. Besucher

Besucher, die bei eingebuchten Campinggästen übernachten, haben gemäß der aushängenden Preisliste die Gebühren zu entrichten. Der Stellplatznehmer ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass sein Besuch, ordentlich angemeldet ist


7. Platzbelegung

Die Platzbelegung erfolgt in Absprache mit der Platzleitung, ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch darauf, einen einmal zugewiesenen Stellplatz in der nächsten Saison wieder zu erhalten.


8. Ruhe- und Schrankenzeiten

Ruhezeiten sind von 22 Uhr bis 8 Uhr, in dieser Zeit ist die sogenannte Zimmerlautstärke einzuhalten. Darüber hinaus wird im Interesse aller Gäste gebeten, ein freundliches Miteinander auch außerhalb der Ruhezeiten zu gewähren und unnötigen Lärm zu vermeiden.
Gäste haben Rücksicht aufeinander zu nehmen. Die Nachtruhe ist einzuhalten.


9. Gebühren

Die geltenden Campingpreise entnehmen Sie bitte aus dem Aushang an der Informationstafel und am Empfang.



10. Fahrzeugverkehr

Das Befahren des Campingplatzes mit motorisierten Fahrzeugen ist nur in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Zum Abstellen der Fahrzeuge benutzen Sie ihren zugewiesenen Parkplatz. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Ruhezeiten zu beschränken (wie z. B. bei Notfällen). Das Befahren des Platzes ist nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf den gesamten Anlagen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen fahren. Das Waschen von Fahrzeugen, Ölwechsel und größere Reparaturen sind untersagt.


11. Fahrräder

nicht an Stromkästen, Lampen oder Wassersäulen anlehnen!!


12. Allgemeines

Der Campinggast hat sich dem allgemeinen Anstand entsprechend zu verhalten. Rücksichtsvolles Auftreten und Sorge für Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten. Der Verkauf von Waren oder Werbung jeglicher Art sowie private oder öffentliche Veranstaltungen sind nicht gestattet.



13. Müllentsorgung

Es besteht die Pflicht zur Mülltrennung und es bedarf nur auf dem Campingplatz angefallener Abfall entsorgt werden.
Zur Verfügung stehen: Restmülltone/Rollcontainer schwarz, Papiertonnen grün, Glas Behältertonne-Plastik/Metalltonnen gelb.
Sperrmüll, wie zb. Planen, Vorzelte, Campingmöbel, Matratzen oder Elektrogeräte müssen nach Anmeldung und entsprechend nach dem „Aushang der Leistungen mit Entgelten“ behandelt werden. Bei Zuwiderhandlung ist die Verwaltung berechtigt, dem Verursacher die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Weiterhin gilt dies auch bei herumliegendem Müll an Wohnwägen, Zelten und Caravans. Im Interesse der Umwelt, insbesondere und hinsichtlich der Gefahr von Grundwasserverunreinigung, ist zur Aufnahme der Abwässer ein entsprechendes Behältnis unter den Caravans und Wohnwägen zu stellen. Dieser ist ausschließlich in der dafür vorgesehene Abwasserentsorgung zu entleeren. Campingtoiletten dürfen nur in die dafür vorhergesehenen und gekennzeichneten Ausgussbecken entleert werden. Dabei ist zu beachten, dass nur biologisch abbaubare Zusatzstoffe in den vorgeschriebenen Mengen zugesetzt werden dürfen.


14. Stromversorgung

Jeder Stromabnehmer hat nur die ihm zugewiesene Steckdose zu benutzen. Es dürfen nur intakte Kabel mit CEE-Stecker verwendet werden. Jeder Camper ist laut DIN VDE 0100 Teil 721 und 722 verpflichtet, seine elektrische Anlage überprüfen zu lassen. Dauercamper haben das Überprüfungsprotokoll beim auf Zelten vorzulegen. Eine Verlegung von Strom oder Wasserleitungen ist nur mit vorheriger Rücksprache und Genehmigung der Verwaltung gestattet. Die Entnahme von Strom und Wasser aus den bereitgestellten Versorgungssäulen ist nur nach Anmeldung gestattet. Bei Ankunft auf dem Stellplatz wird der jeweilige Stand des Zählers erfasst. Bei Abreise stellt die Platzleitung den Verbrauch fest. Die Gebühren richten sich nach dem aktuellen Aushang der Leistungen mit Entgelten. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromabnehmer-Anlagen ab Stromverteiler Anlage entstehen, haftet der Benutzer selbst gegenüber geschädigten Dritten.


15. Sanitärgebäudebenutzung

Campinggästen und Besuchern steht ein Sanitärgebäude, Wirtschaftsraum nebst Einrichtungen zum Geschirrspülen und Wäschewaschen zur Verfügung. Die Entsorgungssysteme und Versorgungssysteme können durchgängig benutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Räumlichkeiten nach der Benutzung in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand verlassen werden. Das Rauchen in diesen Gebäuden ist untersagt. Wer Räumlichkeiten wie z.B. Toiletten oder Waschräume fahrlässig oder vorsätzlich verunreinigt, hat die entstehenden Reinigungskosten zu erstatten. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten dieser Räumlichkeiten nur in Begleitung von Erwachsen gestattet. Es ist darauf zu achten, dass die Türen der Sanitärgebäude stets geschlossen werden.
Während der Reinigung sind die Sanitären-Anlagen gesperrt. Die Dusch- und Waschräume sind in der Zeit nicht nutzbar. Für die Toiletten stehen während der Reinigung weitere WCs zur Verfügung, die genutzt werden können.


16. Stellplätze

Der Stellplatz wird gemietet, wie gesehen. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes -zubehör gefährdet wird. Veränderungen des Platzes durch z.B. Hecken, Büsche, kleine Einfriedungen usw. bedürfen der Zustimmung der Platzverwaltung. Jede Umgestaltung des Stellplatzes, insbesondere das Ziehen von Gräben und eine größere Einfriedung, ist nicht gestattet.
Sicherheitsabstände zwischen Wohnwagen/ Wohnmobilen sind einzuhalten!!


17. Spielplätze

Der Spielplatz kann von Kindern bis 14 Jahren auf eigene Gefahr (Eltern haften für ihre Kinder) und Kleinkinder in Begleitung eines Erwachsenen genutzt werden. Für Ballspiele oder ähnliche Tätigkeiten stehen gesonderte Sportplätze in der Nähe zur Verfügung. Bitte benutzen Sie diese bei Ballspielen und Gruppenspielen. Wasserstellen und fremde Stellplätze sind keine Spielplätze, Eltern haften für Schäden ihrer Kinder auf dem gesamten Gelände.


18. Haustiere

Haustiere sind anzumelden und nur nach Einwilligung durch die Verwaltung erlaubt. Es besteht Leinenpflicht bei Hunden auf dem Campingplatz. Das Gassi-gehen ist nur außerhalb des Platzes gestattet. Verschmutzungen insbesondere mit Tierkot hat der Tierhalter direkt zu beseitigen. Das Haustier ist so zuhalten, dass kein Dritter belästigt wird. Weiterhin ist es nicht gestattet, dass die Haustiere in campingplatzeigenen Räumlichkeiten mitgenommen werden. Bei Zuwiderhandlungen ist die Verwaltung berechtigt, die Haltung von Haustieren innerhalb des Campingplatzes zu verbieten. Ausnahmen wird Assistenzhunden mit entsprechender Zertifizierung zuteil.


19. Brandvorschriften

Offene Feuerstellen auf Bodenflächen sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Zum Grillen sind die dafür vorgesehenen Feuerstellen zu benutzen. Das Grillen mit Holzkohle oder anderen Rauch entwickelnden Brennmaterialien sind nur unter Vorbehalt gestattet. Belästigungen durch Feuer, Funkenflug oder Qualm sind selbstverständlich zu vermeiden. Für Koch- und Heizzwecke sind nur dafür vorschriftsmäßige Geräte zu verwenden.
Darüber hinaus gibt es ausgewiesene Feuerlöscher Standorte, die auch im Aushang gekennzeichnet sind und jeder Camper muss sich diesbezüglich Ortskundig gemacht haben.


20. Naturschutz

Der Campingplatz liegt an einem Schutzgebiet, ist Bestandteil des Siebengebirges und hat somit naturnahen Charakter. Landschafts- und Naturschutzregeln sind einzuhalten. Dies ist von jedem Benutzer und Besucher zu berücksichtigen. Kein Benutzer und Besucher hat das Recht, eigenmächtige Eingriffe in den Gehölzbestand vorzunehmen, Bäume und Sträucher zu entfernen oder auch durch Verschnitt zu schädigen oder zu verunstalten. Notwendige Pflegemaßnahmen wie auslichten, entfernen oder fällen sind nur in Absprache mit der Campingplatzverwaltung gestattet. Dazu gehört auch das Aufbringen von Flüssigkeiten in den Boden.


21. Gewerbeausübung

Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Aus diesem Grund ist der Platz keine Wohnanlage für mobile Personen und Gruppen, die das Campen nicht im herkömmlichen Sinne betreiben. Der Campingplatz ist kein Dauerwohnsitz, es ist verboten, sich polizeilich anzumelden. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Campingplatz sind die Ausübungen eines Gewerbes jeglicher Art, Verkauf und zur Schaustellung auf dem Gelände verboten. Es wird gebeten, bei Zuwiderhandlungen den Platzwart in Kenntnis zu setzen.


22. Verweisungsrecht

Die Platzleitung ist in der Ausübung des Hausrechtes berechtigt. Die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn diese zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit der Campinggäste erforderlich erscheint. Den Anweisungen der Verwaltung, bzw. des Platzwartes muss Folge geleistet werden. Bereits gezahlte Leistungen werden nicht zurückerstattet. Wer gegen die Platzordnung in grober Weise verstößt, muss mit einer Abmahnung und deren Konsequenzen rechnen.


23. Haftung

Bei Unfällen tritt eine Haftung der Vermieterin nur dann ein, wenn ein Verschulden der Betriebsleitung oder des Campingplatzpersonals nachgewiesen werden kann. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKW, Mopeds und Motorrädern, Zelten, Wohnwagen usw. wird nicht übernommen. Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden, oder durch Verschulden Dritter entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. Für Verluste von Geld und Wertsachen sowie anderer Gegenstände haftet der Betreiber nicht. Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Für Stromausfälle wird keine Haftung übernommen.
Versicherungs-bzw. Schadensersatzansprüche gegenüber den Campingbetreibern wegen z.B. Brand, Einbruch, Diebstahl oder Beschädigung durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz für verloren gegangenes Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Für Schäden, die in der Zeit des Aufenthaltes durch den Camper, seinen Begleitern oder Gästen entstanden sind, müssen sofort der Platzverwaltung gemeldet werden. Eltern haften für ihre Kinder.


24. Zusatz Dauer- und Saisoncamper

Der Standplatz kann von dem Dauer-Saisoncamper nicht vorzeitig gekündigt oder anderweitig vermietet werden. Eine Übertragung oder sonstiger Übergang des Standplatzes auf den Erwerber eines Wohnwagens, Wohnmobiles oder Zeltes ist ohne schriftliche Zustimmung des Platzverwalters ausgeschlossen. Der Dauer- und Saisoncamper ist verpflichtet, seinen Standplatz nebst Bepflanzung, zulässigen Aufbauten, stets sauber aufgeräumt und im tadellosen Zustand zu halten. Wir empfehlen, eine Campingversicherung abzuschließen. Das Aufstellen von Partyzelten ist untersagt.

25. Inkrafttreten

Die Campingplatzordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie kann darüber hinaus jederzeit geändert werden. Stand:
Februar 2023


Wir wünschen Euch einen schönen Aufenthalt bei uns auf dem Campingplatz!

Eure Familie Montagnani

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Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Monti’s Camping-Oberpleis

Inh. Gülsen Montagnani
Theodor-Storm-Str. 37
53639 Königswinter

Öffnungszeiten

Unser Campingplatz ist ganzjährig geöffnet. Wir sind telefonisch und per Mail erreichbar